
- Immobilien und Grundstücken
- Rechten und Belastungen
- Renovierungsbedarf, Umbaurentabilität
Die Berufsbezeichnungen "Sachverständiger" und "Gutachter" sind gesetzlich nicht geschützt und werden oft missbräuchlich von Personen verwendet, die keine oder eine unzureichende Berufsqualifikation besitzen.
Es ist daher umso wichtiger für jeden Auftraggeber, die Qualifikation "seines" Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.
Nach einer bestandenen Abschlussprüfung, durchgeführt durch das Institut Fortbildung Bau GmbH (IFBau) und der Fachhochschule Konstanz (FhK), wurde mir ein Hochschulzertifikat verliehen.
Infos zu Leistungen und Honorar….und häufig gestellte Fragen
Wozu benötigt man ein Wertgutachten ?
Der Zweck eines Gutachtens kann vielfältig sein, z.B.
Was kann bewertet werden ?
- unbebaute Grundstücke (z.B. Ackerland, werdendes Bauland, Bauland)
- bebaute Grundstücke (z.B. Wohn- und Gewerbeimmobilien)
- grundstücksgleiche Rechte (z.B. Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurecht)
- Rechte und Belastungen an Grundstücken (z.B. Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Baulasten und Dienstbarkeiten, Altenteilsregelungen)
- Miet – und Pachthöhen
Was ist der Verkehrswert (Marktwert) ?
Der Verkehrswert entspricht dem "wahrscheinlichsten Kaufpreis im nächsten Verkaufsfall"
"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem
Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der
sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen
Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder
persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." (§ 194 BauGB)
Was kostet was ?
Privates Verkehrswertgutachten:
Das Honorar für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie die Bewertung von Rechten an Grundstücken (z.B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Wegerechte etc.) richtet sich nach der Honorartafel § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Zwingende Grundlage für die Honorierung bildet der ermittelte Wert. Die Mindest- und Höchstsätze ergeben sich aus der angemessenen Schwierigkeitsstufe.
Orientierungsbeispiele:
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Kurzgutachten für ein durchschnittliches Einfamilienwohnhaus |
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Honorar vollwertiges Verkehrswertgutachten |
ca. 1.000,- € bis 1.500,- € |
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Honorar Kurzgutachten |
ca. 600,- € bis 800,- € |
Zuzüglich notwendiger Nebenkosten (für Gebührenauslagen, Porto etc.) und MwSt.
Gutachterliche Stellungnahmen:
z.B. zu einer Plausibilitätsprüfung von Immobilienpreisen, Fragen zur weiteren Immobilienverwertung oder sonstige Beratungsfragen:
Das Honorar kann gemäß § 33 HOAI frei vereinbart werden.
Die Vergütung erfolgt nach Aufwand.
Welche Unterlagen werden benötigt ?
Um eine gewissenhafte Bearbeitung eines Verkehrswertgutachtens zu gewährleisten, ist die Beschaffung folgender aktueller Unterlagen erforderlich.
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Unterlage: |
Wo zu finden bzw. anzufordern: |
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- Auszug aus der Katasterkarte (Liegenschaftskataster) |
Kataster- und Vermessungsamt |
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- Grundbuchauszug |
Grundbuchamt |
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- Bauunterlagen |
in Baugesuchsunterlagen bzw. beim Bauamt |
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- Auskunft zu Bau – u. Planungsrecht |
Bauamt |
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- Übersicht der Instandsetzungen |
eigene Zusammenstellung |
Zusätzlich bei Wohnungs- und Teileigentum:
(z.B. Eigentumswohnung, Büro, Ladengeschäft)
- Teilungserklärung mit Teilungsplänen
- Wirtschaftsplan und Nebenkostenabrechnung
- Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
Zusätzlich bei Vermietung:
- Aktuelle Mietvertrags- und Mietenzusammenstellung
(Vertragsbeginn, Laufzeit, letzte Erhöhungen)
Zusätzlich bei Belastung bzw. Begünstigung mit Rechten:
(z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch, Reallast, Grunddienstbarkeit)
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- bei dinglichen (im Grundbuch eingetragenen) Rechten: |
Vertrag aus der Grundakte |
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- bei rein schuldrechtlichen Vereinbarungen: |
Vertragliche Vereinbarung |
Zusätzlich bei Erbbaurecht:
- Erbpacht-Vertrag
- Auszug aus dem Erbbau-Grundbuch
Zusätzlich bei Denkmalschutz:
- Dokumentation des DenkmalamtesD. Lieb Dipl.-Ing.(FH)
Sachverständiger für Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken (FhK/IFBau)